Löschung
Die Löschung aus dem Berufsverzeichnis kann sowohl auf Anfrage der Eingeschriebenen als auch von Amts wegen erfolgen.
Für die Löschung gelten folgende Bedingungen:
- Sie üben die Tätigkeit als Hebamme (sowohl ehrenamtlich, im Angestelltenverhältnis oder als freiberufliche Tätigkeit) nicht mehr aus
- Sie haben die Jahresbeiträge nicht ordnungsgemäß bezahlt.
Die Anfrage um Löschung muss innerhalb 15. November des laufenden Jahres erfolgen, ansonsten wird diese automatisch auf das nächste Jahr übertragen mit der Auflage, den aktuellen Jahresbeitrag zu bezahlen.
Für die Löschung aus dem Berufverzeichnis sind einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Ansuchen zur Löschung aus dem Berufsverzeichnis
- Fotokopie der Identitätskarte
- Ausweis des Berufsverbandes
- Fotokopie der eingezahlten Jahresbeiträge für das laufende Jahr
- 1 Stempelmarke zu 16,00 Euro für das Gesuch um Löschung
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Sekretariat.