Berufsverzeichnis
Die Einschreibung ins Berufsverzeichnis und die Laurea 1. Grades bzw. gleichgestellte Berufstitel sind die Voraussetzungen, um in Italien den Beruf der Hebamme, ausüben zu können.
Unter dem Link des nationalen Hebammenverbandes
www.fnco.it können Sie überprüfen, ob eine Hebamme im Berufsverzeichnis unserer oder anderer Provinzen eingetragen ist.