Wer sind wir
Das Kollegium der Hebammen der Provinz Bozen ist ein Organ öffentlichen Rechts, das von den entsprechenden Gesetzen vorgesehen und geregelt wird (DLgsCPS 233/1946 und DPR 221/1950).
Der Hebammenberuf ist ein intellektueller Beruf.
Unter einem intellektuellen Beruf versteht man die Ausübung jener Tätigkeiten, die vorwiegend intellektueller Natur sind, welche in bestimmten, spezifischen Sektoren, mit allgemeinem Charakter und besonderem gesellschaftlichen Wert, ausgeübt werden. Für die Durchführung dieser Tätigkeiten ist die Aneignung von einer besonderen kulturellen, wissenschaftlichen und technischen Bildung erforderlich.
Das erste Ziel des Kollegiums ist der Schutz des Bürgers, der laut Verfassung das Recht auf Dienstleistungen durch qualifiziertes Fachpersonal hat. Denn jede Hebamme, muss im Berufsverband eingetragen sein, um ihren Beruf ausüben zu dürfen.
Ein weiteres Ziel des Kollegiums ist der Schutz der im Berufsverband eingeschriebenen Hebammen, indem er die Einhaltung des deontologischen Kodex überwacht und gegen beruflichen Missbrauch vorgeht.
Konkret setzt sich der Verband ein für:
- für die korrekte Ausübung des Hebammenberufes zum allgemeinen Schutz der Gesellschaft
- für die Hebammeninteressen gegenüber Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften, sowie gegenüber anderen Berufsorganisationen
- für den Austausch und die Vernetzung mit anderen frauenorientierten Verbänden und Organisationen
- für die Beratung und Unterstützung der Hebammen in allen Bereichen der Hebammenarbeit
- für die Repräsentation der Hebammeninteressen in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit
- für die Erhaltung der Berufskompetenzen
- für eine moderne Ausbildung der Hebamme
- für die Fort- und Weiterbildungen der Hebammen auf Landesebene
Zur Zeit sind im Kollegium der Hebammen der Provinz Bozen 190 Hebammen eingeschrieben, welche freiberuflich oder im Angestelltenverhältnis arbeiten, bzw. in Ruhestand sind.