Wer sind wir

Die Berufskammer der Hebammen der Provinz Bozen ist ist eine öffentliche Einrichtung, die durch die Hauptgesetzgebung, die den Orden des Nationalen Verbandes der Orden des Hebammenberufs (FNOPO) umreißt, geregelt wird: DLgsCPS 13 September 1946, n.233 „Ricostituzione degli Ordini delle professioni sanitarie e per la disciplina dell’esercizio delle professioni stesse“ und durch die entsprechende Ausführungsverordnung DPR 5. April 1950, Nr. 221″Approvazione del regolamento per la esecuzione del decreto legislativo 13 settembre 1946, n. 233″.

Ziel der Berufskammer der Hebammen ist der Schutz des Bürgers, der laut Verfassung das Recht auf Dienstleistungen durch qualifiziertes Fachpersonal hat. Daher ist jede Hebamme verpflichtet, im Berufsverband eingetragen sein, um ihren Beruf ausüben zu dürfen.

Die Berufskammer der Hebammen ist ein Bezugspunkt für die Provinz, sie überpürft, dass die Hebammen, die im Berufsverband eingerschrieben sind, alle Voraussetzungen haben, sorgt für die ständige Wieterbildund der Eingeschriebenen und übt disziplinarische und ethische Aufsichtsfunktionen aus.

Konkret setzt sich der Verband ein für:

  • für die korrekte Ausübung des Hebammenberufes zum allgemeinen Schutz der Gesellschaft
  • für die Hebammeninteressen gegenüber Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften, sowie gegenüber anderen Berufsorganisationen
  • für den Austausch und die Vernetzung mit anderen frauenorientierten Verbänden und Organisationen
  • für die Beratung und Unterstützung der Hebammen in allen Bereichen der Hebammenarbeit
  • für die Repräsentation der Hebammeninteressen in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit
  • für die Erhaltung der Berufskompetenzen
  • für eine moderne Ausbildung der Hebamme
  • für die Fort- und Weiterbildungen der Hebammen auf Landesebene

Zur Zeit sind in der Berufskammer der Hebammen der Provinz Bozen 210 Hebammen eingeschrieben, welche freiberuflich oder im Angestelltenverhältnis arbeiten, bzw. in Ruhestand sind.