Ausbildung

Studiengang für Hebammen

Der Hebammenberuf umfasst die eigenverantwortliche Betreuung und die Beratung der Schwangeren, Gebärenden und der Wöchnerin. Die Betreuung und Unterstützung von Frauen in all ihren Lebensphasen (von der Geburt bis zum Klimakterium) erfordert neben dem Interesse für geburtshilfliche und frauenspezifische Fragen auch eine ausgeprägte Sozialkompetenz. Hebammen arbeiten selbständig und in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen des Gesundheitssystems.

Berufsbild

Laut Berufsbild (Ministerialdekret 740/94) besitzt die Hebamme (weibliche und männliche Berufsbezeichnung) das Laureatsdiplom und ist im Berufsalbum des Hebammenkollegiums eingetragen. Sie ist jene Fachkraft des Gesundheitswesens, welche die eigenverantwortliche Betreuung und die Beratung der Schwangeren, Gebärenden und der Wöchnerin übernimmt. Zu den Haupttätigkeiten der Hebamme gehören folglich die Betreuung der physiologischen Schwangerschaft, der physiologischen Geburt und des physiologischen Wochenbetts sowie die Versorgung und Betreuung des physiologischen Neugeborenen.
Weitere Zuständigkeitsbereiche sind:

  • Gesundheits- und Sexualerziehung in den Familien sowie in der Gemeinschaft

Psychoprophylaktische Geburtsvorbereitung und Vorbereitung auf die Elternschaft;

  • Vorbereitung und Betreuung/Mitarbeit bei gynäkologischen Eingriffen;
  • Vorbeugung und Erkennung gynäkologischer Tumorerkrankungen;
  • Die Schwangerenvorsorge, die Beratung der Mutter und Versorgung des physiologischen Neugeborenen

Unter Berücksichtigung der Berufsethik arbeitet sie selbständig und in Zusammenarbeit mit anderen Berufsbildern des Gesundheitssystems.

Die Hebamme leistet ihren Beitrag bei der Ausbildung des Hilfspersonals und ist an der Fortbildung der Hebammen direkt beteiligt.

Bei Verdacht oder Auftreten von regelwidrigen oder Gefahr drohenden Zuständen für die Frau und/oder das Neugeborene muss sie einen Arzt/Ärztin hinzuziehen und evtl. entsprechenden Notbehandlungsmaßnahmen bis zu seinem Eintreffen durchführen.

Die Hebamme übt ihre Tätigkeit als Angestellte oder freiberuflich in öffentlichen und privaten Strukturen des Gesundheitsdienstes aus. Wir finden sie/ihn in Universitätskliniken, öffentlichen Krankenhäusern, privaten Kuranstalten, Geburtshäusern, Territorialdiensten und gynäkologisch – geburtshilfliche Ambulanz

Mit Ministerialdekret des Gesundheitsministers wird die ständige Weiterbildung der Hebammen, in Bezug auf die spezifischen Bedürfnisse des nationalen Gesundheitsdienstes geregelt.

Das Universitätsdiplom der Hebamme, erlangt im Sinne des Art. 6, Absatz 3, der Gesetzesverordnung 30.12.1992 n. 502 (und darauf folgende Änderungen), befähigt zur Berufsausübung, nach Eintragung in das Berufsalbum des entsprechenden Kollegiums der Hebammen.

Berufliche Perspektiven

Die Hebamme übt ihre Tätigkeit als Angestellte oder freiberuflich in öffentlichen und privaten Strukturen des Gesundheitsdienstes aus: in Universitätskliniken, öffentlichen Krankenhäusern, privaten Kuranstalten, Geburtshäusern, Territorialdiensten und im gynäkologisch – geburtshilflichem Ambulatorium

Ziele der Ausbildung

Die Studierenden erwerben an der Claudiana fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten zur eigenständigen, eigenverantwortlichen und prozessorientierten Bewältigung der fachspezifischen Aufgaben. Ziel der Ausbildung ist die Entwicklung von persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten, die der Umsetzung des Betreuungs- und Beziehungsprozesses, sowie der Formulierung von kritischen Forschungsfragen und zur selbständigen Bewertung von komplexen praktischen Situationen dienen. Die Implementierung von evidenzbasiertem Handeln in fachspezifische Aufgabenbereiche ist unabdingbar.  Allgemeine Lernziele:

  • die gesundheitlichen Probleme der Frau innerhalb ihres biologisch-sexuellen Zyklus analysieren, die Antworten der Gesundheitsdienste und der sozialen Dienste auf die Hauptbedürfnisse der Frau, des Neugeborenen, des Paares und der Gemeinschaft analysieren;
  • die notwendigen Kenntnisse, die für das Verständnis der biologischen Phänomene, der Hauptmechanismen der Organfunktionen und der Vorgänge in  den verschiedenen Apparate, und spezifisch die Physiologie der Humanreproduktion und der embryonalen Entwicklung, erwerben;
  • die Grundlagen, der an die verschiedenen klinischen Situationen, wie die schwangerschaftsbedingten Erkrankungen und die Erkrankungen während der Schwangerschaft, angewandten Phänomene der Physiopathologie, auch in Bezug auf die diagnostischen Parameter zu verstehen;
  • die geburtshilflich -gynäkologischen Betreuungsbedürfnisse der Frau/des Paars/der Gemeinschaft erkennen und entsprechende spezifische Betreuungsziele nach dem Prioritätenprinzip, stecken;
  • sich die notwendigen Kenntnisse zur Erkennung von pathologisch oder potenziell pathologischen Situationen aneignen und die dementsprechend förderlichen Notfallmaßnahmen, durch die Anwendung von Hilfsmitteln, die er/sie zur Verfügung hat und für die er/sie die genügende Kompetenz erworben hat, durchführen;
  • durch die theoretische, praktische Ausbildung und durch das geführte Praktikum, Methoden und Inhalte beherrschen, die charakteristisch für den Hebammenberuf sind. Dafür wird er/sie von eigens zugeteilten Tutoren/inne innerhalb akkreditierter Strukturen des Nationalen Gesundheitssystems begleitet.

Praktikum

Während der praktischen Ausbildung erfolgt die Vermittlung von fachlich- wissenschaftlichen Grundlagen, von theoretisch-praktischen Zusammenhängen sowie die Übung von praktischen Kenntnissen und Kompetenzen, bei der direkten Tätigkeit an der Frau in all ihren Lebensphasen, am Neugeborenen, am Kleinkind, an der Familie und mit der Gemeinschaft.

Die Studierenden sind während der gesamten Praktikumszeit von den hauptberuflich vor Ort tätigen Fachpersonen (Praktikumsreferenten/innen), sowie von nebenberuflich Lehrenden Hebammen und Ärzten/innen des Studienganges betreut. Die Zusammenarbeit zwischen Praktikumsreferenten/innen und Studiengangsleiter/in ist konstant und nimmt einen sehr hohen Stellenwert bei der gemeinsamen Definition der praktischen Ausbildungsziele und der Zwischen- und Endbewertung der praktischen Ausbildung jedes einzelnen Studierenden, ein.

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